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1226 Januar 11. Neisse.

Bischof Lorenz urkundet, dass Walter, bischöflicher Schultheiss in Neisse und Vogt in Ujest, dem in Neisse zu Ehren der Jungfrau Maria zu erbauenden Hospitale allen seinen Antheil an den Mühlen in der Alt- und Neustadt Neisse, sowie dass Peter der Reiche in Gegenwart des Bischofs demselben Hospitale zugewiesen hat einen Zins und Zehnten von 3 Mark, den er vom Bischof in der Altstadt zu Lehn hatte und ebenso von der Insel, die derselbe gleichfalls vom Bischof zu Lehn hatte, 1 1/2 Vierdung und sämmtliche Zehnten.

Z. die Domherren Dietrich und Theodor, die Pfarrer Gerard von Steinau, Reginald von Oppeln, Erhard, bischöflicher Kapellan, Wilh. Rufus, Wilhelm Niger, Heinr. Sildove u. v. A.


Kastner diplomata Nissensia p. 5, wo jedoch der durch gesperrten Druck hervorgehobene Passus fehlt. Die Wiederkehr ganz gleichklingender Worte erklärt leicht das Versehen der Auslassung, welche sich schon in dem alten Copialbuche des Kreuzstiftes (P.-A..D. 261, f. 25 b) aus dem Ende des 15. Jahrhunderts vorfindet, aus welchem dann die Abschrift, welche Kastner vorlag, geschöpft haben mag. Das vollständige Exemplar ist ein Transsumpt vom Jahre 1516 (Staats-Archiv Kreuzstift zu Neisse 298). Vergl. unten Nr. 366 (1231 o. T.).


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.